Redewendungen von bayerischen Polizeibeamten,
die von Auswärtigen oft fälschlich als Beleidigungen interpretiert werden.

 

Tourist: "Entschuldigung. Herr Wachtmeister..."
Beamter: "Wos is' s an?"
Übersetzung: "Belästigen Sie mich bitte nicht mit belanglosen Nebensächlichkeiten, da ich zur Zeit sehr beschäftigt bin."

Tourist beobachtet interessiert einen Polizeieinsatz.
Beamter: "Schleich Di!"
Übersetzung: "Gehen Sie bitte weiter, es gibt Nichts zu sehen. Außerdem behindern Sie die Einsatzkräfte."

Tourist beobachtet den Verlauf einer Festnahmeaktion und den Abtransport des Festgenommenen.
Beamter: "Schau ned so bleed!"
Übersetzung: "Entfernen Sie sich bitte umgehend vom Einsatzort, ansonsten könnten Sie im Falle einer Widerstandshandlung des Festgenommenen durch umherfliegende Trümmer verletzt werden." (Bedenken Sie, sie befinden sich in Bayern. Festnahmeaktionen laufen hierzulande in der Regel etwas rustikaler ab, als Sie es vermutlich aus ihrem Bundesland kennen).

Tourist steht mit seinem Fahrzeug im Haltverbot.
Beamter:. "Fahr Dein Saukarrn da weg!"
Übersetzung: "Würden Sie die Freundlichkeit besitzen, ihr hochwertiges Fahrzeug aus dem Haltverbot zu entfernen, damit es nicht durch andere Verkehrsteilnehmer beschädigt wird."

Tourist fragt nach dem Weg zum Hofbräuhaus.
Beamter: "Wos woaß denn i, suach da an andern Deppen, dens't frogn kannst."
Übersetzung: "Der von Ihnen genannte Zielort ist mir leider nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an einen Taxifahrer."

Tourist steht vorm Eingang zur Polizeidienststelle und begehrt Einlass.
Beamter über die Sprechanlage. "Wos mext denn Du jetz, mitten bei da Nacht?"
Übersetzung: "Entschuldigen Sie bitte, um diese Zeit werden nur noch Notfälle bearbeitet. Bitte schildern sie den Sachverhalt kurz und präzise. Ich werde dann im Einzelfall entscheiden, ob ein sofortiges Tätigwerden erforderlich ist."

Dem Touristen wird trotz ungenauer Sachverhaltschilderung Einlass gewährt. Nach einem kurzen Gespräch äußert der Beamte: De Gschicht is ja wohl a dodaler Krampf, und jetzt schleichst Di, bevor i dir aufsteh!"
Übersetzung: "Der von ihnen geschilderte Sachverhalt wurde von mir zur Kenntnis genommen, bedarf aber noch der näheren Abklärung. Bemühen Sie sich bitte nicht weiter, ich werde mich um die Sache kümmern, (Zweiter Halbsatz) darf ich Sie noch zur Türe begleiten?

Eine Person eilt die Straße entlang.
Beamter: "He, Du!''
Übersetzung: "Halt, Polizei. stehen bleiben. Personenkontrolle, ihren Ausweis bitte!"

Wird eine Anordnung oder Aufforderung eines Beamten mit der Redewendung "...zefix nomoi" versehen, so gilt dies als Androhung des unmittelbaren Zwanges in Form von körperlicher Gewalt.

 

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